Persönliche Schuldenkrise lösen: Ihr Weg aus dem Konkurs
Fokus: Ruhe bewahren, Fristen wahren, Existenzsicherung.
Konkurs eröffnet? Reagieren Sie jetzt – die Beschwerdefrist läuft
Akute Konkurseröffnung & Beschwerde (Art. 174 SchKG): Die Zustellung eines Konkursurteils ist ein Schock, doch die Entscheidung ist in vielen Fällen noch nicht endgültig. Jetzt kommt es auf jeden Tag an: Ab dem Erhalt des Urteiles über die Konkurseröffnung läuft eine strikte Frist von nur 10 Tagen, um Beschwerde einzureichen. Mit einer fristgerechten Beschwerde verlangen wir die aufschiebende Wirkung, um den Konkurs vorerst zu stoppen, die Verwertung Ihres Vermögens zu verhindern und die Fortsetzung Ihrer Arbeitstätigkeit zu sichern. Weiter wird in der Beschwerde spezifisch gemäss Ihrem Fall argumentiert, dass eine Zahlungsfähigkeit besteht, um den Konkurs definitiv aufzuheben.
Konkurswiderruf (Art. 195 SchKG): Ist die 10-Tages-Frist bereits verstrichen, prüfen wir für Sie die Möglichkeiten eines Konkurswiderrufs, um das Verfahren durch Tilgung der Forderungen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern vorzeitig zu beenden.
Schuldensanierung & Privatkonkurs: Sie stecken in einer schweren Schuldenkrise, jedoch wurde noch kein Konkurs über Sie eröffnet oder Sie sind gar nicht konkursfähig? Wir begleiten Sie vorsorglich bei einer aussergerichtlichen Schuldensanierung oder bereiten mit Ihnen einen geordneten Privatkonkurs (Art. 191 SchKG) für einen finanziellen Neuanfang vor.
Wir prüfen Ihre Unterlagen umgehend, wahren Ihre gesetzlichen Fristen und erarbeiten eine wirksame Strategie für Ihre finanzielle Zukunft.
Antworten auf deine Fragen
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Sie haben ab der Zustellung des Konkursurteils genau 10 Tage Zeit, um beim oberen Gericht Beschwerde einzureichen (Art. 174 SchKG). Diese Frist ist gesetzlich starr und kann nicht verlängert werden. Innerhalb dieser 10 Tage muss die Beschwerde eingereicht und die aufschiebende Wirkung beantragt werden.
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Ja, ein bereits rechtskräftig erlassener Konkurs kann durch einen Konkurswiderruf nach Art. 195 SchKG aufgehoben werden. Dies ist möglich, solange die Verteilung des Vermögens noch nicht stattgefunden hat. Voraussetzung ist, dass der Schuldner beweist, dass alle Gläubigerforderungen beglichen wurden, die Gläubiger ihre Konkursbegehren zurückgezogen haben oder ein Nachlassvertrag zustande gekommen ist. Das Verfahren ist von Kanton zu Kanton leicht unterschiedlich, weshalb der Beizug einer erfahrenen Anwaltskanzlei dringend empfohlen wird.
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Eine Privatperson kann sich nach Art. 191 SchKG beim Konkursgericht selbst für insolvent erklären, wenn keine Aussicht auf eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung besteht. Das Gericht eröffnet daraufhin den Konkurs. Der Vorteil liegt darin, dass laufende Betreibungen und Lohnpfändungen umgehend gestoppt werden, was einen strukturierten finanziellen Neuanfang ermöglicht. Das ganze Verfahren ist jedoch kostspielig, weshalb die vorherige Beratung durch einen Anwalt empfohlen wird.
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Bei einer aussergerichtlichen Schuldensanierung wird ohne Gerichtsverfahren eine gütliche Einigung mit allen Gläubigern angestrebt (z. B. durch Ratenzahlung oder Teilerlass der Schulden). Der Privatkonkurs ist hingegen ein gerichtliches Verfahren nach Art. 191 SchKG, das zur Verwertung des Vermögens führt, aber auch sofortige Pfändungsstopps auslöst, wenn Verhandlungen mit Gläubigern scheitern.
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Ja, mit der Eröffnung des Konkurses werden Bankkonten in der Regel umgehend durch das Konkursamt gesperrt, da die Verfügungsgewalt über das Vermögen auf die Konkursmasse übergeht. Durch die Einreichung einer Beschwerde mit Antrag auf aufschiebende Wirkung (Art. 174 SchKG) versuchen wir Ihre Konten vor der Endentscheidung des Gerichts wieder zu entsperren - in machen Kantonen sind die Gerichte hier jedoch zurückhaltender.
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Nein, eine Konkurseröffnung führt nicht automatisch zur Kündigung des Mietvertrags. Solange die laufende Miete pünktlich bezahlt wird, besteht kein direkter Kündigungsgrund für den Vermieter. Zudem ist das Geld für die monatliche Miete zwingend im gesetzlichen Existenzminimum (Notbedarf) enthalten und bleibt Ihnen somit geschützt.