Persönliche Schuldenkrise lösen: Ihr Weg aus dem Konkurs

Fokus: Ruhe bewahren, Fristen wahren, Existenzsicherung.

Konkurs eröffnet? Reagieren Sie jetzt – die Beschwerdefrist läuft

Akute Konkurseröffnung & Beschwerde (Art. 174 SchKG): Die Zustellung eines Konkursurteils ist ein Schock, doch die Entscheidung ist in vielen Fällen noch nicht endgültig. Jetzt kommt es auf jeden Tag an: Ab dem Erhalt des Urteiles über die Konkurseröffnung läuft eine strikte Frist von nur 10 Tagen, um Beschwerde einzureichen. Mit einer fristgerechten Beschwerde verlangen wir die aufschiebende Wirkung, um den Konkurs vorerst zu stoppen, die Verwertung Ihres Vermögens zu verhindern und die Fortsetzung Ihrer Arbeitstätigkeit zu sichern. Weiter wird in der Beschwerde spezifisch gemäss Ihrem Fall argumentiert, dass eine Zahlungsfähigkeit besteht, um den Konkurs definitiv aufzuheben.

Konkurswiderruf (Art. 195 SchKG): Ist die 10-Tages-Frist bereits verstrichen, prüfen wir für Sie die Möglichkeiten eines Konkurswiderrufs, um das Verfahren durch Tilgung der Forderungen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern vorzeitig zu beenden.

Schuldensanierung & Privatkonkurs: Sie stecken in einer schweren Schuldenkrise, jedoch wurde noch kein Konkurs über Sie eröffnet oder Sie sind gar nicht konkursfähig? Wir begleiten Sie vorsorglich bei einer aussergerichtlichen Schuldensanierung oder bereiten mit Ihnen einen geordneten Privatkonkurs (Art. 191 SchKG) für einen finanziellen Neuanfang vor.

Wir prüfen Ihre Unterlagen umgehend, wahren Ihre gesetzlichen Fristen und erarbeiten eine wirksame Strategie für Ihre finanzielle Zukunft.

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