Selbst wenn nur einer der Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet hat, schützt das Gesetz das Recht beider Partner, in der 'Familienwohnung' zu leben. Bei Uneinigkeit darüber, wer nach der Trennung dort bleibt, ist ein Gang zum Gericht unumgänglich. Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens entscheidet das Gericht, wer bis zur endgültigen Scheidung in der Wohnung verbleiben darf. Bei gemeinsamen Kindern tendiert das Urteil oft zugunsten des betreuenden Ehepartners, um die gewohnte Umgebung der Kinder nicht zu stören.
Kann ich meinen Ehepartner in der Schweiz aus der gemeinsamen Mietwohnung werfen?
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Darf ein uneheliches Kind den Nachnamen des Vaters tragen?
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